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Technische und organisatorische Maßnahmen

Arbeitsstand gemäß Art. 32 DSGVO · myAbiFlow UG (haftungsbeschränkt) · 6. Oktober 2026

Diese Übersicht trennt überprüfte Maßnahmen von noch offenen Nachweisen. Sie ist keine Zertifizierung und bestätigt keine Freigabe für den verbindlichen Schuleinsatz. Die vertragliche TOM-Anlage muss den tatsächlich vereinbarten Schulbetrieb beschreiben.

1. Überprüfter technischer Stand

2. Grenzen der überprüften Maßnahmen

Pseudonyme, Freitextfilter und das Weglassen von Kontonamen ergeben keine sichere Anonymisierung. KI-Anfragen können Texte, Bilder, Sprache, Leistungsdaten und fachliche Schwächen enthalten. Auch eine verschlüsselte Übertragung lässt die Verarbeitung beim empfangenden Dienst zu.

Der technische Teststand erfasst ausgewählte Zugriffs-, Lösch-, Cache- und Trackingabläufe. Er ist kein vollständiger Penetrationstest. Schulübergreifende Trennung, sämtliche Echtzeitsitzungen, administrative Rechte und externe Anbieter benötigen weitere Abnahmeprüfungen.

3. Vor dem verbindlichen Schulbetrieb zu ergänzen

4. Anbieter und Verträge

Im Code sind Hetzner, OpenAI, Google Gemini, Hugging Face, Wolfram, Ideogram, Resend und Stripe sowie auf erlaubten öffentlichen Seiten Google-Analyse- und Werbedienste vorgesehen. Pro Dienst sind Zweck, Datenarten, konkrete Vertragspartei, datenschutzrechtliche Rolle, Unterauftragnehmer, Verarbeitungsorte, Speicherfristen, Minderjährigennutzung und Drittlandgrundlage nachzuweisen.

Online bereitgestellte Bedingungen können Vertragsbestandteil sein. Die bloße Existenz einer DPA-Webseite beweist jedoch nicht, welche Fassung und Einstellungen für das konkrete Kundenkonto gelten. Eine vollständig geprüfte Vertragskette liegt diesem Arbeitsstand nicht zugrunde.

5. Datenschutzorganisation und Fortschreibung

Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, der schulbezogene AVV, die DSFA und die Zuständigkeit beziehungsweise Benennung eines Datenschutzbeauftragten sind zu vervollständigen. Die Zuständigkeit der schulischen Datenschutzbeauftragten ersetzt nicht die Prüfung der Pflichten des Anbieters.

Freigaben müssen vor dem Schuleinsatz und nach wesentlichen Änderungen an Zwecken, KI-Anbietern, Datenflüssen oder Sicherheitsmaßnahmen erneut geprüft und dokumentiert werden. Verantwortlicher Ansprechpartner beim Anbieter: Daniel Zahnweh, info@myabiflow.de.

Datenschutzerklärung · DSFA-Arbeitsstand